Sachkundenachweis - „Hundeführerschein“ für Neuhundehalter nach dem
Nds. Hundegesetzt § 3
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)ist seit dem 01.07. 2011 in Kraft.
Pflichten des Hundehalters:
- Kennzeichnungspflicht des Hundes (Transponder/Mikrochip)
- Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis für Neuhundehalter
- Meldung des Hundes beim Niedersächsischen Zentralregister: www.hunderegister-nds.de
- Meldung bei der Stadt/Gemeinde
Der theoretische Teil muß vor der Teilnahme an der praktischen Prüfung erfolgreich abgelegt sein.
Silke & Marcus Wolff sind Prüfer für Niedersachsen gemäß § 3 NHundG und Prüfer für Schleswig Holstein Gemäß § 4 II HundeG SH zur Abnahme von Sachkundeprüfungen.