Hundeschule Canis
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AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HUNDESCHULE CANIS

Anwendungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich für die Angebote/Dienstleistungen der Hundeschule Canis.

§ 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter/-in. Es besteht die Möglichkeit sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalte und Abläufe kostenlos beraten zu lassen.

Die Hundeschule Canis und die eingesetzten Hundetrainer übernehmen keine Garantie für das Erreichen eines Ausbildungszieles. Die Ausbildung orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Teilnehmer*innen und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen. Der Erfolg von Erziehungskursen und Seminaren hängt im Wesentlichen von der Erziehungsarbeit der Hundehalterin*innen ab.

§ 2 Teilnahmevoraussetzung

An den angebotenen Kursen, Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen Impfschutz verfügen und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten sind.

Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt.

Die Teilnehmer*innen versichert mit der Anmeldung, dass der eigene Hund geimpft, keine ansteckenden Erkrankungen hat behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist.

Die Hundeschule Canis und die entsprechenden Hundetrainer*innen sind berechtigt, den Hund bei Fehlen der Teilnahmevorrausetzungen vom Unterricht auszuschließen.

Die Hundeschule Canis behält sich darüber hinaus vor, Teilnehmer*innen oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.

§ 3 Vertrag/Anmeldung/Organisatorisches

Die Anmeldung kann via Homepage, Post, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Hundeschule Canis kann Kurse, Seminare, bei denen die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht wurde, absagen.

Läufige Hündinnen sind vom Unterricht ausgeschlossen. Der Trainer kann im Einzelfall einer Teilnahme zustimmen, wenn die Voraussetzungen dafür aus seiner fachlichen Sicht gegeben sind.

Feste Kurse: 

Handelt es sich bei dem gebuchten Kurs um einen festen Kurs mit einer im Vorfeld festgelegten Anzahl von Stunden, sind diese auch so zu besuchen und versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hundeschule behält sich vor, eine Stunde kurzfristig abzusagen. Der versäumte Termin wird an das Ende des Kurses angehängt.

Fortlaufende Kurse / Gruppen: 

Gekündigt werden muss 1 Monat vor Ablauf des Vertrages, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch für den abgeschlossenen Zeitraum.

Das Training findet wöchentlich statt. An 6 Tagen im Jahr findet kein Unterricht statt. Die Termine dafür werden ca. 4 Wochen im Voraus bekannt gegeben.

Bei der Kursgebühr handelt es sich um eine Monatsgebühr, die in vollem Umfang fällig wird, auch wenn in einem Monat nicht alle Termine stattfinden sollten.

Die Hundeschule behält sich das Recht vor, einen Kurs im krankheitsfall auch kurzfristig abzusagen.

Einzelstunde:

Wird eine Einzelstunde gebucht, meldet sich die Hundeschule telefonisch, um einen Termin zu vereinbaren.

Sagen die Kund*innen eine Unterrichtsstunde nicht mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn ab, so hat die Kund*innen den vollen Stundensatz zu zahlen, gleich aus welchen Gründen sie an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert sind.

Wir behalten uns vor, Stunden abzusagen, wenn eine Nutzung des Ausbildungsplatzes aufgrund der Witterungsverhältnisse gesundheitlich bedenklich ist (z.B. Glatteis, gefrorener Boden, Gewitter, etc.). Wenn möglich versuchen wir für den jeweiligen Termin einen Ausweichort zu finden, sofern es sich mit den Inhalten der Stunde vereinbaren lässt.


§ 4 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum den Kund*innen kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind verbindlich.

Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird auf das Widerrufsformular verwiesen.


§ 5 Gebühren und Kosten

Kosten für Veranstaltungen/Seminare/Workshops sind grundsätzlich in Werbeträgern, auf der Website der Hundeschule Canis – www.hundeschule-canis.de – aufgeführt oder können im Vorfeld erfragt werden.

Die Teilnahmegebühren sind auf folgendes Konto zu überweisen oder bar zu Seminarbeginn zu entrichten:

Sparkasse Nienburg, IBAN DE15 2565 0106 0000 2088 27.

Im Falle des Rücktritts durch die Teilnehmer*innen werden von der Hundeschule Canis für bereits angefallene Aufwendungen/Erwerbsausfall nachstehende Stornierungskosten in Rechnung gestellt. Sie betragen in Abhängigkeit von der Rücktrittserklärung:

bis 4 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 0% der Teilnahmegebühr,

bis 2 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 50% der Teilnahmegebühr,

ab 1 Wochen vor Beginn des Leistungstermins erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Eine Erstattung von anteiligen Gebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.

Die Gebühr wird von der Hundeschule Canis erstattet, wenn die durch sie festgelegte Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht wird und/oder die vertragliche Leistung ausbleibt.

Die Erstattung zusätzlicher Kosten jeglicher Art (bspw. Übernachtung, Anfahrt, Dienstausfall etc.) erfolgt nicht.

§ 6 Haftung

Die Hundeschule Canis haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten und/oder deren Tieren verursacht werden.

Die Teilnehmer*innen übernehmen die alleinige Haftung für ihren Hund, auch wenn er auf Veranlassung des entsprechenden Hundetrainers handelt und sich auf dem Schulungsgelände der Hundeschule Canis befindet.

Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zu verfügen. Die Hundeschule Canis ist jedoch nicht verpflichtet, sich bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche auf die Versicherung verweisen zu lassen.

§ 7 Mitwirkungspflicht

Die Teilnehmer*innen sind im Interesse eines reibungslosen Betriebs-/Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen des verantwortlichen Personals Folge zu leisten. Beanstandungen sind unverzüglich, unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden der Hundeschule Canis mitzuteilen.

Eine verspätete Geltendmachung der Ansprüche führt zur Verwirkung selbiger.

Die Hundeschule Canis behält sich vor, bei ausbleibender der Teilnehmer*innen, eine weitere Teilnahme zu untersagen. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen, bei denen die theoretische Grundlagenvermittlung elementarer Bestandteil der Veranstaltung ist.

Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt in diesem Fall nicht.

§ 8 Film- und Tonaufnahmen

Die Teilnehmer*innen erklären ausdrücklich ihre Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film/-Fotoaufnahmen, welche während eines Seminars, des Unterrichts oder einer Veranstaltung erstellt wurden.

Die Hundeschule Canis verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung von Fachpublikationen, Fachbüchern, Werbung für die Hundeschule, Lehr- und Schulungsmaterialien zu beschränken.

Die Teilnehmer*innen verzichten auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

Film/-Fotoaufnahmen durch Teilnehmer*innen während eines Seminars oder einer Veranstaltung sind ausdrücklich nicht gestattet und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung eines Trainers.


§ 9 Datenschutz 

Die Teilnehmer*innen stimmen zu, dass ihre Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Name des Hundes im Rahmen der Trainingsdokumentation und Kontaktaufnahme durch die Hundeschule Canis elektronisch gespeichert werden. Eine anderweitige Verwendung der Daten oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.


§ 10 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche gegen die Hundeschule Canis verjähren entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.


§ 11 Unwirksamkeit

Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.


§12 Gerichtsstand

Der ausschließliche Gerichtsstand für Ansprüche ist Verden an der Aller.


Stand 07/2022